SHUTTLE-BER.COM by SDM-Shuttledienst Mahlow

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.03.2023)

Unsere Leistungen werden nach §49, Abs. 4 PBefG ausgeführt.
(Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt)

Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma SDM-Shuttledienst Mahlow, Inh. Christoph Ebert. Sie sind Bestandteil jedes Vertrages mit ihrem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden Kunde genannt). Er Kunde erklärt bei Auftragserteilung, diese AGB gelesen und verstanden zu haben. Er erkennt diese unwiderruflich an.

1. Umfang und Inhalt der Personenbeförderung durch SDM-Shuttledienst Mahlow

Der Personenbeförderungsvertrag mit dem Unternehmen SDM-Shuttledienst Mahlow, Inh. Christoph Ebert, Ernst-Thälmann-Straße 47, 15831 Blankenfelde-Mahlow (im Folgenden SDM genannt) kommt zustande durch die Beauftragung und Auftragsbestätigung, die telefonisch, per Mail, per Post, per SMS oder persönlich erfolgen kann. Umfang und Preis richten sich nach der darin vereinbarten Leistung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Beförderung durch SDM. Die veröffentlichte Preisliste enthält nur Preise zur Orientierung, darin eingeschlossen ist die Beförderung des Gepäcks in Form eines Koffers und ein Handgepäck pro Person. Darüber hinaus gehendes Gepäck muss bei der Beauftragung mit angemeldet werden, da ansonsten eine Beförderung des Übergepäcks durch SDM abgelehnt werden kann. Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren ist wegen der besonderen Sicherungspflichten in der Anfrage zur Buchung immer mit anzugeben. Auch die Beförderung von Tieren ist bei Buchung anzugeben und individuell abzusprechen. Eine Beförderung von Tieren kann durch SDM abgelehnt werden, wenn Absprachen und Bedingungen, die SDM mit dem Kunden vereinbart hat, nicht eingehalten werden.

Von der Beförderung in jedem Fall ausgeschlossen sind Güter, die unter die Gefahrgutverordnung fallen, Waffen, andere Güter, die eine Gefahr durch ihre Beschaffenheit bergen oder ungesetzlich sind. SDM hat grundsätzlich das Recht, den Transport bestimmter Güter abzulehnen.

Wir behalten uns die Berechnung einer Sonderreinigung vor, sollten die Fahrzeuge z.B. infolge von Übelkeit oder nicht bestimmungsgemäßer Nutzung verschmutzt werden bzw. schließen den Transport von offensichtlich nicht transportfähigen Personen aus.

In den Fahrzeugen besteht absolutes Rauchverbot und Anschnallpflicht.

SDM verpflichtet sich, grundsätzlich die mit dem Kunden vereinbarten Abholzeiten mit einer geringen Karenzzeit einzuhalten. Längere Wartezeiten des Kunden können aber entstehen durch nicht von SDM zu verantwortende, unvorhersehbare Ereignisse oder Ausnahmesituationen wie Unfälle, behördliche Kontrollen, Staus oder sehr schlechte Wetterverhältnisse mit ihren Folgeerscheinungen im fließenden Verkehr. In diesem Fall sind dadurch verursachte Wartezeiten vom Kunden in Kauf zu nehmen und zu akzeptieren.

2. Fahrpreis und Zahlung

Der vorab vereinbarte Fahrpreis muss vom Kunden bei Fahrtende in bar, mit EC-Karte oder gängiger Kreditkarte beim Fahrer entrichtet werden. Sollten durch Wartezeiten bei Abholung Kosten wie z.B. Parkgebühren entstehen, sind diese ebenfalls vom Kunden zusammen mit dem Fahrpreis in voller Höhe zu entrichten. 

Wird mit dem Kunden eine Zahlung nach Rechnungslegung vereinbart, wird der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Dies gilt mit Auftragsbestätigung durch den Kunden als vereinbart.

Für umfangreichere Auftragsvolumen kann SDM mit dem Kunden Vorauszahlungen vereinbaren, die in der Auftragsbestätigung bezeichnet werden.

3. Abholung des Kunden zu Fahrten zum Flughafen oder Bahnhof

SDM richtet sich nach der vom Kunden gewünschten Abholzeit. Der Kunde ist verpflichtet, die Abholzeit so einzuschätzen, dass er rechtzeitig vor Abflug oder Abfahrt am Flughafen oder Bahnhof ankommt. Hierzu ist von ihm die Länge der Fahrtzeit inklusive eventueller Verzögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse im Stadtverkehr einzurechnen. Der Kunde ist selbst verantwortlich für eine rechtzeitige Ankunft an Flughafen oder Bahnhof. Im Falle von Fehleinschätzungen des Kunden besteht gegenüber SDM kein Anspruch auf Schadenersatz.

4. Abholung vom Flughafen bzw. von Bahnhöfen in Berlin

Sollten sich Abflug- oder Abfahrtzeiten und damit zu erwartende gravierende Verspätungen (+30 Minuten), geänderte Ankunftsorte oder andere Änderungen des Flug- oder Bahnplanes ergeben, muss SDM sofort telefonisch informiert werden. Ein Anspruch auf Beförderung besteht dann grundsätzlich nicht mehr. In der Regel finden wir jedoch eine Lösung.

5. Auslandsfahrten

Bei Auslandsfahrten trägt der Kunde sämtliche Mehrkosten für Park- Straßengebühren, Übernachtungskosten für den Fahrer, Eintritte, Fährkosten.

6. Fahrzeugausfall

Sollte es zu einem, wie auch immer gearteten Ausfall unseres Fahrzeuges kommen, der eine Einhaltung der vereinbarten Fahrt unmöglich macht, wird SDM sich bemühen, dem Kunden Hilfestellung zu einer anderen Beförderung zu geben. Ein Anspruch auf Beförderung besteht in diesem Fall jedoch nicht. Kosten, die durch diese Ersatzbeförderung entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen. Gegenüber SDM besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Schadenersatz. Eventuell geleistete Vorauszahlungen werden dem Kunden in diesem Fall in voller Höhe rückvergütet.

7. Stornierung oder Umbuchung, gesetzliches Rücktrittsrecht

Für Stadtfahrten in Berlin (inkl. BER und Bahnhöfe) gilt: 

Ein Rücktrittsrecht steht beiden Vertragsparteien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu. Die Stornierung oder Umbuchung des Beförderungsauftrages durch den Kunden hat rechtzeitig - mindestens jedoch 12 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin - telefonisch, per SMS oder per Mail zu erfolgen. Entsteht SDM durch eine nicht rechtzeitig erfolgte Umbuchung oder Stornierung des Beförderungsauftrages Kosten, sind diese vom Kunden in voller Höhe des vereinbarten oder zu erwartenden Beförderungsentgeltes zu tragen. Bei Nichtantritt zum vereinbarten Abholtermin muss vom Kunden das vereinbarte oder zu erwartende Beförderungsentgelt in voller Höhe gezahlt werden. Berechnungsgrundlage des zu erwartenden Beförderungsentgeltes ist der zu dem jeweiligen Zeitpunkt gültige Taxitarif des Landkreises Teltow Fläming, zzgl. 10%.

Für Fernfahrten und Stundenbuchungen gilt:

Ein Rücktrittsrecht steht beiden Vertragspartnern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu. Die Stornierung oder Umbuchung des Beförderungsauftrages durch den Kunden hat schriftlich per Mail oder per Post zu erfolgen. Für die Berechnung des Schadenersatzes ist der Eingang bei SDM maßgeblich. Die Stornogebühren werden abzüglich der eventuell geleisteten Vorauszahlung wie folgt berechnet:

- 7 bis 5 Tage vor dem Abfahrtstermin:   25 % des Gesamtbetrages
- 4 bis 2 Tage vor dem Abfahrtstermin:   50 % des Gesamtbetrages
- 1 bis 0 Tage vor dem Abfahrtstermin: 100 % des Gesamtbetrages

Bei Nichtantritt zum vereinbarten Abholtermin muss vom Kunden das vereinbarte Beförderungsentgelt in voller Höhe gezahlt werden.

8. Vertretung

SDM ist nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. Insbesondere im Falle kurzfristiger Verhinderung, Urlaub und bei Terminüberschneidungen kann SDM zur Leistungserbringung auch andere Fahrer und Firmen einsetzen.

9. Ausschlussfrist

Gegenseitige Ansprüche und Rechte müssen spätestens 3 Monate nach Entstehung beim Vertragspartner schriftlich per Einwurf-Einschreiben oder E-Mail geltend gemacht werden. Anderenfalls sind diese verwirkt.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder Teile der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, unwirksam werden oder unvollständig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Ihre Stelle treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

Gerichtsstand: Zossen